Wer baldmöglichst zu einem günstigeren Kfz-Versicherer wechseln will, sollte sich den 30. November fett im Kalender anstreichen. Denn bis zu diesem Termin muss die Vertragskündigung dem alten Versicherer zugehen, damit man sein Fahrzeug zum 1. Januar bei einem neuen, am besten preiswerteren Anbieter versichern kann. Für eine termingerechte Kündigung des Altvertrags ist der Posteingang beim Versicherer entscheidend – das Kündigungsschreiben muss also spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eintreffen. Wer die Kündigung erst am 30. November abschickt, verpasst die Frist und muss in den meisten Fällen ein weiteres Jahr warten, bis er wechseln kann. Ratsam ist es, eine Versicherungskündigung stets als Übergabe-Einschreiben zu versenden. Bei Unklarheiten kann man dann die fristgerechte Kündigung eindeutig beweisen.
Während des laufenden Versicherungsjahres kann man eine Kfz-Police nur in bestimmten Sonderfällen kündigen. Wenn der Kfz-Versicherer etwa die Beiträge erhöht, darf man den Vertrag sofort und innerhalb eines Monats beenden. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherer die Vertragsbedingungen ändert. Auch nach Schadenfällen hat man ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, die Kündigungsfrist beginnt hier mit dem Ende der Schadenbearbeitung durch den Versicherer. Für die Wahrung der Monatsfrist zählen bei einer Sonderkündigung ebenfalls die Termine, an denen die Mitteilungen beim Kunden und beim Kfz-Versicherer zugehen. Auch wenn Sie sich ein anderes Fahrzeug anschaffen, dürfen Sie während des laufenden Versicherungsjahres wechseln. In diesem Fall brauchen Sie keine Kündigungsfrist einhalten, Sie können also auch noch später als vier Wochen nach der Ummeldung beim alten Versicherer kündigen.
Der Preiswettbewerb der Kfz-Versicherer ist hoch. Gerade ältere Verträge, die schon seit einigen Jahren bestehen, sind oft deutlich zu teuer. Vergleichen sie am besten schon jetzt im September die Preise der Kfz-Tarife im Markt – dann haben Sie reichlich Zeit, eine neue Police bei einem günstigeren Anbieter abzuschließen und Ihren Altvertrag fristgerecht bis Ende November zu kündigen.