Unfall bei Trunkenheit

Vor kurzem gab es ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Köln, dabei ging es um eine Autofahrerin, welche mit einer BAK ( Blutalkoholkonzentration ) von über 1,1 Promille ihr Fahrzeug führte, einen Unfall erzeugte und dabei ein parkendes Auto rammte.

Die angetrunkene Fahrerin hat sich laut § 316 StGB strafbar gemacht, durch den Unfall kam es zusätzlich noch zu einer Strafbarkeit nach § 315c StGB. Der BAK der Autofahrerin lag im Nachhinein ermittelt bei 1,33 Promille.

Das Gericht hatte u.a. zu entscheiden, ob ein Schadenersatz für die angetrunkene Fahrerin möglich sei, denn das geparkte Auto hatte gleich mehrfach gegen die StVo verstoßen. U.a. wurde in entgegengesetzter Richtung und auf einem Radstreifen geparkt.

Das Amtsgericht wies eine Schadenersatzberechtigung ab, denn zwangsläufig galt dabei der Anscheinsbeweis und zwar das die Fahrerin “fahruntüchtig” war. Ihre Alkoholisierung war damit grundursächlich für den Unfall.

Fazit:

Alkohol am Steuer ist nicht nur unverantwortlich für sich selbst, sondern insbesondere für andere Personen im Straßenverkehr, ganz zu schweigen vom finanziellen Chaos, was solch ein Unfall mit Alkohol am Steuer anrichten kann.

Alkohol am Steuer lohnt sich nicht, mehr gibt es dazu nicht zu sagen! (js)

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