Die Bezeichnung PS, die für Pferdestärken steht, ist eine veraltete Einheit einer Leistung und obwohl seit nunmehr 30 Jahren, PS in Deutschland keine gesetzliche Einheit im Messwesen mehr sind, haben sie im allgemeinen Sprachgebrauch, speziell bei Fahrzeugen, immer noch eine hohe Verwendung.
In der Automobilwerbung darf seit 2005 die PS nur noch als Zusatzangabe zu kW aufgeführt werden. Ab 2010 ist die Aufführung von PS in der gesamten EU nicht mehr zulässig.
Bei der Umrechnung ist zu beachten, dass ein Kilowatt 1,359621617 PS entspricht.
1 PS = 0,73549875 kW = ¾ kW
Speziell bei Fahrzeugmotoren sind die Leistungsangaben von Antriebsmaschinen nicht immer miteinander vergleichbar, da die Bedingungen für die Angabe der Motorleistung nach verschiedenen Normen unterschiedlich sind. In der Praxis kann hierbei mit einer Abweichung von 5 bis 15 Prozent gerechnet werden. Jedoch treten auch bei den Leistungsangaben in kW Unterschiede auf, da hier nicht die Einheit, sondern die Messbedingungen unterschiedlich sind. Hierzu zählen bei Verbrennungsmotoren z.B. auch Luftdruck und Temperatur.