Pkw-Papiere
Wer Kfz-Schein und Autoschlüssel im Handschuhfach aufbewahrt, handelt grob fahrlässig und bekommt kein Geld vom Kaskoversicherer, wenn der Wagen gestohlen wird. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az. 8 U 62/07). Der Dienstwagen eines Geschäftsführers, ein Audi Avant Quattro, war Nachts gestohlen worden. Als er den Diebstahl bei der Polizei meldete, fehlte der weiterlesen…