Wird ein Fahrzeug bei einem Unfall so schwer beschädigt, dass ein Totalschaden vorliegt, so steht dem Geschädigten laut der ARAG-Experten für die Dauer der Wiederbeschaffung eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu.
Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch dann, wenn der Geschädigte bereits vor dem Unfall ein Neufahrzeug bestellt hatte, welches aber erst später geliefert wird (BGH VI ZR 211/08).