Wer zu einem preisgünstigeren Kfz-Versicherer wechseln will, muss den bestehenden Vertrag bis zum 30. November kündigen, um sein Auto zum 1. Januar bei einem neuen Anbieter versichern zu können. Bei der Wahl des Kfz-Versicherers darf man aber nicht allein auf den Preis achten – man muss auch die Vertragsbedingungen im Auge haben. Extrabillige Pkw-Policen bieten meist nur Basisschutz, gute Tarife punkten auch mit besseren Leistungen.
Wichtig ist, dass der Pkw-Versicherer auch dann voll einspringt, wenn Schäden grob fahrlässig verursacht werden. So kann es bei Kaskoschäden schnell Unstimmigkeiten um die Regulierung geben – etwa, wer auf glatter oder regennasser Straße etwas zügig unterwegs war, von der Fahrbahn abgekommen ist und einen Schaden am eigenen Wagen verursacht hat. Gut auch, wenn teure Zusatzgeräte wie Navigation oder Car-HiFi automatisch, auch ohne Mehrbeitrag im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Meist legt der Versicherer hier eine Obergrenze fest, bis zu der er im Ernstfall zahlt. Manche Billigtarife sehen für die Schadenregulierung an fast neuen Fahrzeugen bereits einen Gebrauchtabzug vor. Besser, wenn Schäden am Neufahrzeug bis ein Jahr nach Kaufdatum auch zum Neuwert erstattet werden. Wird beispielsweise ein wenige Monate altes Auto gestohlen, ersetzt der Versicherer dann den vollen Neupreis ohne Abschlag. So reicht das Geld auf jeden Fall für die Anschaffung eines neuen Ersatzfahrzeugs. Bei Glasschäden sollte die Kaskoversicherung auf die Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung verzichten.
Mallorca-Police: In umfassenden Tarifen sind auch Schäden versichert, die im Ausland mit einem Mietwagen verursacht werden. Rabattretter: Für langjährig unfallfreie Fahrer sollte der erreichte Schadenfreiheitsrabatt nach einem Einzelschaden erhalten bleiben. Den Rabattretter gibt es oft gegen bezahlbaren Mehrpreis als Vertragsextra. Die Deckungssummen für Sach- und Personenschäden sollten in der Kfz-Haftpflichtverssicherung pauschal mindestens 100 Mio. Euro betragen. Nach Beitragserhöhungen oder Schadenfällen kann übrigens schon während des laufenden Jahres beim alten Versicherer gekündigt und zu einem neuen Anbieter gewechselt werden.