Gerichtsurteil Autohandel

Stärkung der Käufer im Autohandel

Ein sehr interessantes Gerichtsurteil wurde vor kurzem veröffentlicht, welches die Thematik von Käufern eines PKW beim Autohändler bewertet hat. Der Autohandel und somit alle Händler können sich nicht nur auf ein TÜV Gutachten beruhen!

Das Oberlandesgericht Oldenburg erklärte einen Kaufvertrag nachträglich für nichtig, da es eine Täuschung des Käufers durch den Autohändler enthielt. Demnach entschied das Gericht, das § 123 BGB zum Ansatz herangezogen wurde und eine arglistige Täuschung des Käufers bestand.

Der Autohändler berief sich auf ein TÜV Gutachten und behaarte auf dem Standpunkt, das das Fahrzeug ohne Probleme und Mängel verkauft wurde. Die Käuferin hatte jedoch bereits vom ersten Tag des Einsatzes massive Probleme und Pannen mit dem Fahrzeug.

Das Gericht urteilte, dass Händler im Autohandel immer einen Gebrauchtwagen selbst untersuchen müssen, um so technische Mängel im Keim zu ersticken. Auch der BGH entschied zu Gunsten der Käuferin und hielt einen sofortigen Rücktritt vom Kauf von Beginn an für zulässig.

Fazit:

Dieses beispielhafte Urteil stärkt enorm die Rechte von Käufern eines PKW und der Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges bei einem Autohändler wird damit doch etwas einfacher. Ein Autohändler muss sich an bestimmte Regeln halten und ihm wird eine gewisse “Fachkompetenz” vorausgesetzt, sodass er Gebrauchtfahrzeuge durchaus selbst untersuchen und für “Gut” befinden sollte und sich nicht nur auf eine TÜV Prüfung verlassen kann.(js)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

12 − 9 =