eCall Pflicht
Die eCall Pflicht kommt! Wie in meinem vorherigen Artikel berichtet, wurde es nun umgesetzt.
Die Abkürzung bedeutet ausgeschrieben “Emergency Call” und ist ein geplantes Projekt der EU ( Europäischen Union ) um die Sicherheit bei Kraftfahrzeugen zu verbessern, nämlich in Form eines elektronische Notrufs.
Die eCall Pflicht ist für alle neuen Fahrzeuge ab dem 31. März 2018 Pflicht und damit bereits in etwas über einem Jahr. Die Automarken und Autohersteller haben bereits gehandelt und so werden Neufahrzeuge damit ausgestattet.
Die eCall Pflicht greift übrigens aktuell nicht für bisherige Fahrzeuge, somit ist man nach jetzigem Stand nicht verpflichtet dies nachzurüsten.
Dennoch rät die EU zur Nachrüstung von eCall um die Sicherheit beim Autofahren zu erhöhen.
Welche Vorteile hat eCall?
Durch den eCall wird im Fahrzeug bei einem schweren Unfall automatisch ein Notrufsignal an eine allgemeine Rettungsstelle gesandt, damit wir vor allem weniger Zeit verschwendet und Rettungsdienste können schneller informiert werden.
Neben dem Notrufsignal werden natürlich auch wichtige Daten übermittelt, damit die Rettungsdienste den Unfallstandort schneller aufsuchen können, zu diesen Daten gehören:
- Zeitpunkt
- Koordinaten des Unfallortes
- Fahrtrichtung
- Fahrzeug-ID
- Service Provice-ID
- und eCall Qualifier
Hierbei handelt es sich um die Mindestdaten, welche erhoben und übermittelt werden. Weitere Daten sind weiterhin möglich zu übermitteln, jedoch bisher keine Pflicht.
Ziele von eCall
Welche Ziele dieses Notrufsystem verfolgt dürfte klar sein, es geht um die Senkung von Verkehrstoten, denn diese Statistiken sind auch im heutigen Zeitalter leider immer noch sehr negativ.
Die EU beschließt so einige Verordnungen, für mich ist dieses Notrufsystem jedoch sehr sinnvoll und könnte tatsächlich Leben retten, denn gerade die Zeit spielt in solchen Fällen gegen die Unfallopfer.
Natürlich werden solche Sicherheitssysteme auch Mehrkosten bedeuten, welche wir Autofahrer im Endeffekt auch tragen werden, die Kosten werden vermutlich über die Fahrzeugpreise bereits abgegolten sein.
Datenschutz
Neben den vielen Vorteilen finden Datenschützer auch einige Nachteile und haben Bedenken beim Datenschutz.
Die Angst der Datenschützer könnte insofern begründet sein, wenn die erhobenen Daten auch kommerziell genutzt werden würden.
Die Anbieter haben hier natürlich die Pflicht den Autofahrer über die Daten und die Nutzung der Daten ausreichend zu informieren, wie das Ganze genau aussehen wird, wird man spätestens in einem Jahr sehen.
Die RuV Versicherung hat sich den Aspekten um den eCall und dessen Datenschutz in diesem Artikel angenommen.
FAZIT
Auch wenn die Datenschützer ihre Bedenken geäußert haben, so ist die Grundidee sehr sinnvoll und könnte tatsächlich langfristig die Unfallopfer im Straßenverkehr senken.
Dennoch sind die Bedenken nicht unbegründet und die Autohersteller müssen eine datenschutzrechtliche Nutzung der Daten gewährleisten, vor allem eine Weitergabe der Daten und eine Verfolgung von Fahrzeugen muss unterbunden werden.
Wie genau die Umsetzung erfolgt, bleibt abzuwarten, Fakt ist, alle Neufahrzeuge ab dem 31.3.2018 sind mit eCall ausgestattet.
Für alle Autofahrer die Info: Eine Nachrüstung ist für das eigene Auto möglich, die Kosten für die Nachrüstung könnten zwischen 30 und 70 EUR betragen.
Autor im Blog: Janus Schulz