Warmes Sommerwetter verleitet manchen Autofahrer zu leichtsinnigem Verhalten. Vor allem Frauen säßen oft barfuß, mit Pantoletten, Badeschlappen oder Schuhen, die hinten offen sind, hinterm Steuer.
Die Polizei dürfe fehlendes oder leichtes Schuhwerk mithin nicht direkt beanstanden, wurde festgestellt. Mit den Pflichten eines umsichtigen Verkehrsteilnehmers sei es aber unvereinbar, ein Kfz ohne passendes Schuhwerk zu führen, erläutern Rechtsanwälte. Werde jemand geschädigt, gefährdet oder auch nur belästigt, könne der leichtfüßige Fahrer über die zivilrechtliche Haftung hinaus auch strafrechtlich oder per Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden.