Eine aktuelle Auskunft aus der Verkehrssünderkartei kann sich auch heute noch lohnen.
Seit dem 1. Mai 2014 gelten ja nun neue Richtlinien und dabei ist es nicht unerheblich, ob und wieviele Punkte man davor auf seinem Punktekonto hatte, denn diese lassen sich dann auch jetzt noch nachträglich durch Schulungen und Seminare abbauen.
Neue Vergehen finden ab sofort eine andere Maßregelung und ältere Punkte werden entweder umgerechnet, oder aber gestrichen, wenn Sie nicht mehr in den neuen Punktekatalog fallen. Eine Auskunft der Punkte ist insbesondere für Inhaber des neuen Personalausweises einfach, denn dann geht die Auskunft online, schnell und bequem. Alle anderen müssen sich z.B. online ein Formular ausdrucken, ausfüllen und mit einer Kopie des alten Personalausweises einschicken, dann kommt die Auskunft kostenfrei ins Haus.
Wer in der Nähe vom Kraftfahrt-Bundesamt wohnt ( Flensburg ), kann natürlich auch persönlich vorbei schauen und sich direkt eine Auskunft einholen.
Die wichtigste Info für alle Autofahrer sei festzuhalten, ab sofort werden nur noch Punkte verteilt, welche eine Gefährdung des Straßenverkehrs bzw. der Verkehrssicherheit beinhalten. Sollten Sie Betroffen sein, lohnt sich auch nun noch eine Anforderung der Auskunft, diese erhalten Sie hier. (js)